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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN
der Ferienwohnungen Quick / Winterberg-Hochsauerland

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung beim Vermieter bestellt
und zugesagt bzw. bereitgestellt worden ist. Grundlage sind unsere Allgemeinen Geschäfts-
und Mietbedingungen:

1.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist.

2.
Nach Abschluß des Gastaufnahmevertrages erhält der Mieter vom Vermieter i.d.R. eine schrift-
liche Bestätigung. In der Regel erfolgt die Bezahlung per Überweisung vorab, z.B. als Anzahlung
und Überweisung des Restbetrages. Bei kurzfristiger Buchung ist eine Barzahlung bei Anreise
möglich. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der in der Buchungs-
bestätigung vermerkten Regelung. Ist eine Anzahlung vereinbart, ist diese innerhalb von zwei
Wochen (bzw. zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Termin) nach Erhalt der Bestäti-
gung auf das genannte Bankkonto zu überweisen, andernfalls gilt die Buchung als storniert.

3.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den verein-
barten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen sind in den nach folgenden Stornobedingungen bei nicht anderweitiger Vermie-
tung enthalten:

Stornobedingungen
Storno erfolgt bis 30 Tage vor Anreise: 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr.
Storno erfolgt ab 30 Tage vor Anreise: 60 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.
Storno erfolgt bis weniger als 15 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise: 80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.

Fälligkeit der Stornogebühr: unverzüglich und unaufgefordert nach erfolgter Stornierung auf das
in der Buchungsbestätigung genannte Bankkonto.

Der Vermieter wird dem Mieter eine anderweitige Vermietung für die nicht in Anspruch genom-
mene Mietzeit unverzüglich mitteilen und eine Verrechnung der bestehenden Forderungen des Vermieters und evtl. Rückforderungen des Mieters vornehmen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr
von 10,00 EUR erhoben.

4.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnun-
gen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu
zahlen.

5.
Das Mietobjekt nebst Inventar ist pfleglich zu behandeln. Sämtliches Geschirr ist bei Auszug in
tadellos gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Mülleimer sind zu entleeren. Der Mieter verpflich-
tet sich, alle während der Mietzeit entstandenen Schäden zu ersetzen. Das Inventar wird vom
Mieter wie vorhanden übernommen. Beanstandungen sind dem Vermieter zu melden. Nichtgemel-
dete Schäden, die sich bei der Grundreinigung offenbaren, werden in Rechnung gestellt. Bedarf
das Mietobjekt einer besonderen, ergänzenden Reinigung, wird dem Mieter die zusätzliche Reini-
gungszeit unter Zugrundelegung des jeweils geltenden Stundensatzes berechnet. Mit üblichen
Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Eltern
haften für ihre Kinder.

6.
Die Objekte dürfen höchstens mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.
Bei Überschreitung behalten wir uns die fristlose Kündigung vor.

7.
Der Vermieter haftet nicht für in der Mietwohnung abhanden gekommenes Eigentum des Mieters.
Für abgestellte Fahrzeuge auf hauseigenen PKW-Plätzen oder Garagen wird bei Schäden oder Diebstahl keinerlei Haftung übernommen.

8.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Ferienwohnungen Quick
Winterberg-Hochsauerland  /  2011