Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung beim Vermieter bestellt und zugesagt bzw. bereitgestellt worden ist. Grundlage sind unsere Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen:
1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist.
2. Nach Abschluss des Gastaufnahmevertrages erhält der Mieter vom Vermieter i.d.R. eine schriftliche Bestätigung. In der Regel erfolgt die Bezahlung per Überweisung vorab, z.B. als Anzahlung und Überweisung des Restbetrages. Bei kurzfristiger Buchung ist eine Barzahlung bei Anreise möglich. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine Anzahlung vereinbart, ist diese innerhalb von zwei Wochen (bzw. zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Termin) nach Erhalt der Bestätigung auf das genannte Bankkonto zu überweisen, andernfalls gilt die Buchung als storniert.
3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen sind in den nach folgenden Stornobedingungen bei nicht anderweitiger Vermietung enthalten:
Stornobedingungen
Storno erfolgt bis 30 Tage vor Anreise: 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr.
Storno erfolgt ab 30 Tage vor Anreise: 60 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.
Storno erfolgt bis weniger als 15 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise: 90 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.
Fälligkeit der Stornogebühr: unverzüglich und unaufgefordert nach erfolgter Stornierung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Bankkonto. Der Vermieter wird dem Mieter eine anderweitige Vermietung für die nicht in Anspruch genommene Mietzeit unverzüglich mitteilen und eine Verrechnung der bestehenden Forderungen des Vermieters und evtl. Rückforderungen des Mieters vornehmen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR erhoben.
4. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu zahlen.
5. Die Ferienwohnung nebst Inventar ist pfleglich zu behandeln. Sämtliches Geschirr ist bei Auszug in tadellos gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Mülleimer sind zu entleeren. Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit entstandenen Schäden zu ersetzen. Das Inventar wird vom Mieter wie vorhanden übernommen. Beanstandungen sind dem Vermieter zu melden. Nichtgemeldete Schäden, die sich bei der Grundreinigung offenbaren, werden in Rechnung gestellt. Bedarf das Mietobjekt einer besonderen, ergänzenden Reinigung, wird dem Mieter die zusätzliche Reinigungszeit unter Zugrundelegung des jeweils geltenden Stundensatzes berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Eltern haften für ihre Kinder.
6. Hunde dürfen nicht auf die Sitzmöbel und auch nicht in die Betten. Durch den Hund verursachte Verschmutzungen sind durch den Mieter zu entfernen, für Schäden, die durch den Hund verursacht wurden, haftet der Mieter. Außerhalb der Wohnung ist der Hund an der Leine zu führen, Nachbarn dürfen durch fortwährendes Hundegebell nicht gestört werden. Die Vermietung an Hundehalter setzt eine gültige Hundehaftpflichtversicherung voraus.
7. Unsere Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen, das Rauchen ist in sämtlichen Räumen nicht gestattet. Raucher können gerne den Balkon bzw. die Terrasse nutzen.
8. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei Überschreitung behalten wir uns die fristlose Kündigung vor.
9. Der Vermieter haftet nicht für in der Ferienwohnung abhanden gekommenes Eigentum des Mieters. Für abgestellte Fahrzeuge auf hauseigenen PKW-Plätzen oder Garagen wird bei Schäden oder Diebstahl keinerlei Haftung übernommen.
10. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
QUICK Ferienwohnungen Winterberg / Hochsauerland 2021
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.